Wer ist Gewerbekunde?

Gewerbekunden sind Unternehmen, Institutionen oder Organisationen, die über eigene Parkflächen verfügen und diese ausschließlich für Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Lieferanten vorgesehen haben. Ziel ist es, unberechtigte Fremdparker effizient, rechtssicher und ohne zusätzlichen Aufwand zu entfernen – damit Parkplätze frei bleiben, wo sie gebraucht werden.

Vorteile für Gewerbekunden

Freie Parkplätze sichern

Kunden, Patienten und Mitarbeiter finden immer einen Stellplatz.

Effizienz & Rechtssicherheit

Meldung mit wenigen Klicks, rechtssicher durch Fotos und Dokumentation.

Zeit- & Kostenersparnis

Keine Diskussionen oder Eigeninitiative nötig – unser Service übernimmt alles.

Kundenzufriedenheit erhöhen

Keine verärgerten Kunden wegen belegter Parkflächen.

Individuelle Betreuung

Persönlicher Ansprechpartner für jedes Unternehmen.

Wer innerhalb eines Unternehmens darf melden?

Empfang / Rezeption

Facility-Management / Hausmeister

Mitarbeiter:innen mit Zugang zum Melde-Portal

Geschäftsführung oder Verwaltung

Jedes Unternehmen entscheidet selbst, welche Personen Meldeberechtigungen erhalten. So bleibt der Ablauf einfach, flexibel und transparent.

Tragen Sie die Verantwortlichen direkt im Formular ein und erteilen Sie die Vollmacht in wenigen Schritten.

Ihr Ansprechpartner

Hausverwaltungen

Ob Wohnanlage oder Bürokomplex – sichern Sie die Parkflächen Ihrer Mieter und Kunden.

Prozess:

Falschparker wird entdeckt. Hausverwaltung oder Hausmeister meldet das Fahrzeug in wenigen Klicks. Unser Partner kümmert sich um die Entfernung – rechtssicher und zuverlässig.

Nutzen:

Zufriedene Mieter & Kunden durch freie Parkplätze Entlastung der Verwaltung durch einfache digitale Meldung Keine zusätzlichen Kosten für die Verwaltung

Besonderheiten:

Flexible Zugänge: Meldungen durch Hausmeister, Verwaltung oder Bewohner Dokumentation aller Vorgänge für maximale Transparenz Individuelle Betreuung durch festen Ansprechpartner

Tankstellen

Tankstellen brauchen Parkplätze für schnelle Stopps – nicht für Dauerparker.

Prozess:

Dauerparker oder Fremdparker blockiert die Fläche. Mitarbeiter meldet das Fahrzeug direkt über das Online-Formular. Unser Service kümmert sich um die schnelle, rechtssichere Umsetzung.

Nutzen:

Mehr Umsatz: Kunden finden freie Stellplätze direkt an der Zapfsäule oder beim Shop Kein Stress für Mitarbeitende – einfache digitale Meldung Rechtssicherheit: Dokumentierte Vorgänge schützen das Unternehmen

Besonderheiten:

Besonders geeignet für Standorte mit begrenzten Flächen Vermeidung von Kundenverlust durch blockierte Parkplätze Schnelle Reaktionszeiten durch optimierten Meldeprozess

Passende Lösungen für Ihr Gelände

Ob Wohnanlage, Tankstelle, Rastplatz oder Gewerbeimmobilie – wir sichern Ihre Parkflächen zuverlässig.

Hausverwaltungen

Ihre Parkplätze, unser Service:

Ob Wohnanlage oder Bürokomplex – sichern Sie die Parkflächen Ihrer Mieter und Kunden.

Tankstellen

Freie Flächen für Ihre Kunden:

Tankstellen brauchen Parkplätze für schnelle Stopps – nicht für Dauerparker.

Rastplätze

Schnell raus – schnell rein:

Rastplätze leben von freien Stellplätzen für Reisende und LKW-Fahrer.

Gewerbeimmobilien

Parkplätze für Geschäftspartner & Mitarbeiter.

Sichern Sie die Stellflächen Ihrer Gewerbeimmobilie – einfach, digital, rechtssicher.

Häufige Fragen

Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.

Was kostet das Melden von Falschparkern?

Sowohl die Nutzung der Plattform, als auch die gesamte weitere Rechtsverfolgung durch Partnerkanzleien sind und bleiben für den User kostenlos. Ebenso werden die anfallenden Gebühren für die Halteranfrage vorschüssig von „FALSCHPARKERMELDEN“ übernommen und später verrechnet. Das heißt, am Ende profitiert der Nutzer sogar noch durch die von „FALSCHPARKERMELDEN“ geltend gemachten sowie bestenfalls “on top” vereinnahmten Schadensersatzzahlungen und erhält bis zu 40 € pro erfolgreich geahndetem Parkverstoß.

Die Schadensersatzzahlung steht komplett dem Eigentümer / Pächter / Mieter zu, also demjenigen, dem das Recht zur Nutzung an dem Parkplatz zusteht.

„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst mitgeteilt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.

Diesen Dienst darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.

Nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden via Messenger gemeldet werden. Einfach Beweisbilder anfertigen und schicken.

Nein. Die komplette Kommunikation findet über Chats mit den hier angebotenen Messenger-Diensten statt. Im späteren Verlauf werden Sie ggf. noch von der Kanzlei, die Sie fortan bei Rechtsverfolgung von Falschparkern unterstützt, über den aktuellen Sachstand einer Meldung informiert.

Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist bzw. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.

Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft bzw. Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung deutlich eingeschränkt werden würde.

Durch die Registrierung sowie das Übersenden von Beweisbildern wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln.

Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit den zuständigen Zulassungsstellen in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern – in solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung (s.o.). Erfahrungsgemäß lässt sich ein Fahrzeughalter aber bereits innerhalb von zwei bis vier Wochen ausfindig machen (je nach Auslastung der zuständigen Behörde).

Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.

In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit einem Betrag bis 40 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert angenommen bzw. festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte (je nachdem, welchen Gesamtschaden er durch die konkret verursachte Parkdauer davonträgt).

Wir distanzieren uns eindeutig von diesem eigentlich viel zu kurz gedachten Pauschal-Verdacht! Es geht hier vornehmlich um das Respektieren fremden Eigentums oder Besitzes, sprich das Recht eines Betroffenen auf den eigenen Stellplatz oder die eigene Zufahrt – und eben nicht darum, dass sich Mitbürger im öffentlichen Raum als “Hilfssheriff zum Schaden Anderer” gerieren. Unsere Dienstleistung soll vielmehr die Rechtsposition des betroffenen Eigentümers, Besitzers sowie Pächters stärken und diesem am Ende des Tages Zeit, Nerven und vor allem Geld einsparen. Selbstredend, dass wir uns für entsprechende Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Raum nicht zuständig fühlen und bei diesbezüglichen Anfragen konsequent auf den Amtsweg verweisen.

Scroll to Top